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Heizung und Sanitärbau Hans-J. Müller
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drei Warmwassergeräte von STIEBEL ELTRON mit dem Text

STIEBEL ELTRON INSTALLATEURWELT: FACHPARTNERNEWS

Heizungstausch im Einfamilienhaus

Ein Überblick zur Wärmepumpen-Förderung und Stiebel Eltron-Fördergarantie

Ein FAQ zu BEG-Regularien und herstellereigenen Garantiebedingungen

Das monatelange Ringen um das neue GEG und das Rätselraten um die künftige BEG-Förderung haben den Heizungsmarkt erschüttert und die Verbraucher verunsichert. 67 Prozent der Bundesbürger, so das Ergebnis des jüngsten Stiebel Eltron-Trendmonitors, haben das Vertrauen in die staatliche Heizungsförderung verloren. 75 Prozent wünschen sich, dass Heizungshersteller die staatliche Förderung durch eigene Garantieversprechen ergänzen – wie etwa Stiebel Eltron mit seiner Fördergarantie. Tatsächlich ist die neue Förderkulisse aber sehr attraktiv und durchaus sinnvoll ausgestaltet. Grund genug, den Verbrauchern Orientierung zu geben und sowohl die staatliche Förderung als auch die Vorteile der Stiebel Eltron-Fördergarantie genauer zu beleuchten. Ein FAQ.

Wie sieht die neue Wärmepumpen-Förderung im Einfamilienhaus aus?

Das Förderkonzept ist mehrstufig aufgebaut. Zentrale Richtgröße sind dabei zunächst die förderfähigen Kosten. Sie sind im Einfamilienhaus auf maximal 30.000 Euro begrenzt. Von den förderfähigen Kosten (≤ 30.000 Euro) übernimmt der Staat dann je nach individueller Sanierungskonstellation und finanzieller Situation des Antragstellers zwischen 30 und 70 Prozent – bei Projektkosten von beispielsweise 25.000 Euro also mindestens 7.500 Euro und maximal 17.500 Euro. Die höchste mögliche Fördersumme im Einfamilienhaus sind demnach 70 Prozent von 30.000 Euro, also 21.000 Euro.

Wie genau setzt sich die Förderung im Einzelnen zusammen? Was hat es zum Beispiel mit Basisförderung und Effizienzbonus auf sich?

Grundsätzlich gilt: Bei jeder Wärmepumpe, die im Zuge einer Heizungssanierung – also im Bestand – eingebaut wird, übernimmt der Staat 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Das ist die Basisförderung. Zusätzlich zu dieser gibt es einen Effizienzbonus von 5 Prozent, wenn als Wärmequelle das Erdreich, (Grund-) Wasser oder Abwasser genutzt wird oder wenn im Kältemittelkreislauf des Wärmepumpensystems ein natürliches Kältemittel zirkuliert.

Und was ist unter einkommensabhängigem Bonus und Klimageschwindigkeits-Bonus zu verstehen?

Zum einen wird die finanzielle Situation des Antragstellers berücksichtigt, um etwa Rentnern oder Erbeigentümern mit mäßigem Einkommen den Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmepumpe zu erleichtern. Ist das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen nicht höher als 40.000 Euro, wird deshalb ein einkommensabhängiger Bonus von 30 Prozent ausgeschüttet. Zum anderen wird der Austausch einer hochgradig klimaschädlichen Heizung honoriert: Ersetzt die Wärmepumpe eine funktionstüchtige Biomasse- und Gasheizung, die älter als 20 Jahre ist, oder wird sie als Ersatz für eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung eingebaut (hier spielt das Alter der zu ersetzenden Heizungsanlage keine Rolle) – dann gibt es den Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 Prozent obendrauf. Dieser Fördersatz gilt aber nur bis zum 31. Dezember 2028, danach sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte. Ab 01. Januar 2029 beträgt er also nur noch 17 Prozent, ab 01. Januar 2031 nur noch 14 Prozent.

Warum beträgt der maximale Förderanteil nicht 85, sondern nur 70 Prozent?

Addiert man alle theoretisch möglichen Boni, kommt man aktuell tatsächlich auf einen Höchstfördersatz von 85 Prozent. Der maximale Anteil, also der Höchstfördersatz, wurde vom Gesetzgeber aber auf 70 Prozent begrenzt.

Wer entscheidet, ob und in welcher Höhe ich eine Förderung erhalte?

Anders als in der Vergangenheit muss der Förderantrag für die Heizungsförderung nicht mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht werden. Sie bearbeitet den Antrag, prüft ihn und entscheidet über die Bewilligung der Fördergelder.

Was ist, wenn die Fördersumme allein nicht ausreicht, um mein Sanierungsprojekt finanzierbar zu machen?

Für diesen Fall können Förderberechtigte auf zinsgünstige KfW-Kredite bis zu 120.000 Euro Kreditsumme zurückgreifen – bei einem Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro und einer kurzen Kreditlaufzeit von vier bis fünf Jahren beträgt der effektive Jahreszins hier beispielsweise gerade einmal 0,01 Prozent. Mit diesen Ergänzungskrediten unterstützt die KfW die schnelle Umsetzung individueller Sanierungsprojekte, auch über die beantragte Fördersumme hinaus. Voraussetzung für den Kreditantrag ist immer, dass ein Förderzuschuss zugesagt bzw. bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde.

Wie kann ich zur ersten Orientierung prüfen, ob mein Vorhaben überhaupt förderfähig ist – und wenn ja, in welchem Umfang?

Förderfähigkeit und voraussichtlich ausgeschüttete Fördersumme lassen sich ganz einfach mit dem „Fördercheck“ ermitteln, der in den Wärmepumpen-Navigator auf der Stiebel Eltron-Homepage integriert ist. Der Interessent muss dazu nur ein paar Angaben zum Gebäude, zum bisherigen Heizungstyp und zur geplanten neuen Haustechnik machen. Der Navigator ermittelt dann automatisch anhand der gesetzlichen Vorgaben, ob und in welchem Umfang das Projekt förderfähig ist. Er schlägt eine Wärmepumpen-Systemlösung vor und benennt die voraussichtlichen Kosten und die Fördersumme. Der Wärmepumpen-Interessent hat damit eine klare und verlässliche Orientierung für seine weitere Planung.

Wann und wie kann die Förderung offiziell beantragt werden?

Förderanträge für Heizungssanierungen in selbstgenutzten Einfamilienhäusern (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) können durch private Eigentümer seit dem 27. Februar wieder gestellt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich ab Mai 2024, sind auch für Gebäude mit mehr als einer Wohneinheit Anträge möglich – dann mit stufenweise angepassten maximal förderfähigen Kosten. Wichtig: Als Antragsteller kann grundsätzlich nur der Eigentümer selbst auftreten, zudem muss über den Einbau einer förderfähigen Heizung (Wärmepumpe) ein Leistungs- oder Lieferungsvertrag mit einem Fachhandwerksbetrieb vorgelegt werden, der bei der Dena als Fachunternehmen registriert ist. Dieser Vertrag muss ab 01. September 2024 überdies die Klausel einer „auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage“ enthalten – das bedeutet, dass der Leistungs- oder Liefervertrag nur dann rechtswirksam wird, wenn es zu einer Förderzusage seitens der KfW kommt. Ohne diese einschränkende Klausel gilt der Vertragsabschluss als „schädlicher Vorhabensbeginn“, ein Förderantrag ist dann nicht mehr möglich bzw. hat keine Aussicht mehr auf Bewilligung. Bis zum 31. August 2024 greift diese Regelung jedoch noch nicht. Wer bis dahin einen Liefer- oder Leistungsvertrag ohne besagte Klausel abschließt, bringt seine Förderung somit nicht in Gefahr – der offizielle Förderantrag muss dann aber bis spätestens zum 30. November 2024 gestellt werden. Danach werden Verträge ohne die entsprechende Klausel nicht mehr akzeptiert.

Wenn der Eigentümer den Förderantrag stellen muss – kann das Fachhandwerk den Antragsprozess dann nur noch durch den Liefer- oder Leistungsvertrag unterstützen?

Nein, im Gegenteil: Auch wenn als offizieller Antragsteller nur der Eigentümer auftreten darf, ist die Rolle der Spezialisten sogar noch wichtiger als in der Vergangenheit. Denn einer von ihnen – meist ein Fachhandwerker oder Energieeffizienzexperte, also ein Energieberater mit entsprechender Weiterbildung – muss die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) erstellen, die jedem Förderantrag verpflichtend beizufügen ist. Die BzA enthält u.a. Angaben zur geplanten Heizung inkl. den förderfähigen Gesamtkosten, sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen (TMA) eingehalten werden. Ohne fachmännische Hilfe durch einen Fachhandwerker kann der Förderantrag also gar nicht erst gestellt werden.

Was gibt es bei der Antragserstellung noch zu beachten?

Die in der BzA angegebenen Kosten sollten alle vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen berücksichtigen, da nach Erstellung der BzA keine Möglichkeit mehr besteht, höher ausfallende Kosten fördertechnisch geltend zu machen. Wer die BzA ausstellt, sollte deshalb auch alle Kosten berücksichtigen, die durch die Beteiligung von Planern oder Handwerkspartnern entstehen. Darüber hinaus sollten prinzipiell alle Kosten angegeben werden, die in der Sache nach als förderfähig einzustufen sind – auch dann, wenn die Gesamtsumme die 30.000 Euro-Schwelle überschreitet. Denn die Höhe der angegebenen Sanierungskosten ist zugleich auch der Bemessungsrahmen für einen möglichen KfW-Ergänzungskredit. Wird ein Effizienz- oder Klimageschwindigkeits-Bonus beantragt, sollte zudem darauf geachtet werden, dass die Voraussetzungen sicher erfüllt sind. Denn die bloße Beantragung garantiert nicht schon die Berücksichtigung der Boni. Zudem müssen im Förderantrag alle Förderkonditionen (Grundförderung, Einkommensbonus, Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus) angegeben werden, die in Anspruch genommen werden sollen (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind). Bei der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD), die nach der Fertigstellung des Projektes verpflichtend von einem Fachunternehmen oder dem Energieeffizienzberater erfolgen muss und von der die Ausschüttung der Fördergelder abhängt, muss dementsprechend genauso gründlich vorgegangen werden wie beim Förderantrag. Denn die KfW behält sich vor, nach Übermittlung der BnD die Umsetzung der Maßnahmen stichprobenartig zu prüfen und intransparente Sachverhalte aufzuklären.

Bis wann ist mit der Bearbeitung und Bewilligung der Förderanträge sowie der Ausschüttung der Gelder zu rechnen?

Da die neue BEG-Förderung sehr attraktiv ist, muss mit einem Ansturm gerechnet werden. Erste Erfahrungen zeigen, dass die KfW sehr gut auf diese Nachfrage vorbereitet ist und es innerhalb weniger Minuten eine Reaktion per Mail gibt, in der direkt die „Reservierung der Summe XY“ zugesagt wird. Die Auszahlung erfolgt dann voraussichtlich ab September.

Welchen Vorteil bietet vor diesem Hintergrund die Stiebel Eltron-Fördergarantie?

Zunächst mal ist die Prüfung der Förderfähigkeit des eigenen Projektes bei Stiebel Eltron noch einfacher möglich als bei der KfW. Darüber hinaus ist man als Endkunde dann doppelt abgesichert: Wird ein einwandfreier Wärmepumpen-Förderantrag von Stiebel Eltron bestätigt und dann von der KfW wider Erwarten doch nicht bewilligt, übernimmt das Unternehmen die Auszahlung der Fördersumme – vorausgesetzt, die Prüfung des geplanten Antrags verläuft positiv und auch alle weiteren Bedingungen des Stiebel Eltron-Angebotes sind erfüllt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Garantie zu erhalten?

Grundsätzlich gilt für die Stiebel Eltron-Fördergarantie dasselbe, was auch der Gesetzgeber verlangt – dass also beispielsweise im Zuge des Heizungstausches ein korrekter hydraulischer Abgleich erfolgt, die Heizkurve an das Gebäude angepasst wird oder der Leistungs- und Liefervertrag mit dem SHK-Betrieb alle Richtlinien erfüllt. Hinzu kommen ein paar wenige herstellerspezifische Bedingungen: Es muss es sich beim neuen Wärmeerzeuger selbstverständlich um eine Stiebel Eltron-Wärmepumpe handeln. Außerdem gibt es die Fördergarantie nur für Wärmepumpen-Anlagen, die über den online verfügbaren Stiebel Eltron-Wärmepumpen-Navigator zusammengestellt bzw. konfiguriert wurden.

Warum ist es sinnvoll, sein Sanierungsprojekt so schnell wie möglich anzufangen?

Weil die Handwerkskapazitäten in den vergangenen Monaten kaum gewachsen sind. Die Hersteller haben aktuell keine Lieferprobleme mehr, aber das Handwerk kämpft unverändert mit dem Fachkräftemangel. Sobald sich der Heizungsmarkt großflächig erholt hat – und das steht zu erwarten –, wird man nach aller Wahrscheinlichkeit wieder auf Termine für den Heizungstausch warten müssen. Hinzu kommt: Bei einem Systemwechsel von einer Öl- oder Gasheizung zu einer Wärmepumpe dauert die Installation aus praktischen Gründen länger als beispielsweise beim 1:1-Tausch einer Gasheizung. Es ist deshalb ratsam, die aktuelle Abkühlungsphase im Heizungsmarkt zu nutzen und sein eigenes Sanierungsprojekt schnell voranzutreiben. Dafür sprechen auch der steigende CO2-Preis und die neuerlich drohende Gasknappheit, falls die USA ihre Flüssigerdgas-Lieferungen tatsächlich zurückfahren. Und zu guter Letzt ist der Fördertopf mit 16,7 Milliarden Euro für 2024 zwar gut gefüllt, aber eben doch endlich. Auch die Bewilligung ergänzender Förderkredite steht laut KfW „unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel“. Wer seine Heizung ohnehin tauschen will, sollte deshalb nicht unnötig warten.

Wie genau sehen die einzelnen Schritte bis zur schnellen Umsetzung aus? Wie kommt man an die Fördergarantie und was geschieht danach?

Im ersten Schritt wird über den Fördercheck geprüft, ob das Sanierungsvorhaben förderfähig ist. Fällt die Prüfung positiv aus, erhält der Kunde per Mail die Urkunde zur Stiebel Eltron-Fördergarantie. Anschließend wird mit einem Stiebel Eltron-Fachpartner der erforderliche Leistungs- und Liefervertrag über die im Navigator konfigurierte Wärmepumpen-Anlage abgeschlossen. Hat der Fachpartner dann alle benötigten Daten (inkl. Auftragsbestätigung) zur Verfügung gestellt, folgt der offizielle Förderantrag bei der KfW. Dieser Antrag muss spätestens vier Wochen nach Ausstellung der Fördergarantie eingereicht werden. Danach kann die Umsetzung des Projekts beginnen.

Und was passiert, wenn der Förderantrag tatsächlich abgelehnt wird?

Dann muss der Antragsteller zunächst Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen. Die Begründung dieses Widerspruchs muss allerdings zuvor mit den Experten von Stiebel Eltron abgestimmt werden, damit die Argumentation so stichhaltig wie möglich ausfällt. Wird der Widerspruch dennoch rechtskräftig abgewiesen, zahlt Stiebel Eltron dem Kunden innerhalb von vier Wochen die Fördersumme aus, die ihm nach den Berechnungen des Wärmepumpen-Navigators zusteht.

Was gilt bei kombinierten Sanierungsprojekten, z.B. Wärmepumpe plus Photovoltaik?

Stiebel Eltron kann nur eine Fördergarantie für den Tausch einer Bestandsheizung gegen eine Wärmepumpe aussprechen. Bei kombinierten Sanierungsvorhaben, bei denen zum Beispiel über den Heizungstausch hinaus auch eine PV-Anlage zur Erzeugung von Wärmepumpen-Strom installiert werden soll, müssen die Kunden beim Staat mehrere getrennte Anträge stellen oder sich am besten von einem Energieberater einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen.

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.stiebel-eltron.de/foerderung

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